Wir geben Ihnen dazu hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Lieferwagenversicherungen online zu vergleichen; als Besonderheit können Sie hier Ihre Lieferwagenversicherung auch online abschließen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Es gibt nicht die günstigsten Lieferwagenversicherungen schlechthin. Mit unserem Lieferwagen Versicherungsvergleich bieten wir unseren Kunden einen kostenlosen und unverbindlichen Service. Jeder kann über unseren online Rechner seine Lieferwagen-Versicherungen vergleichen und bei Bedarf auch online abschließen. Man spart so neben einer Menge Zeit meist noch ein wenig Geld und das bei optimalem Versicherungsschutz. Deshalb nicht auf den Lieferwagenversicherungsvergleich verzichten.
Lieferwagenversicherungen online vergleichen
Sollten Sie bis jetzt einen Pkw gefahren sein, haben Sie mit Sicherheit schon gemerkt, dass es gar nicht so einfach ist, billige Lieferwagenversicherungen zu finden. Unser Online Versicherungsvergleichsrechner kann Ihnen dann dabei eine große Hilfe sein. Aus einer Vielzahl von Versicherungen sucht Ihnen der Vergleichsrechner preiswerte Lieferwagenversicherung heraus. Alle wichtigen Tarifmerkmale der Gesellschaften sind hinterlegt und nach kurzer Eingabezeit erhalten Sie unsere unabhängigen Versicherungsvergleiche. Als besonderer Service werden Ihnen noch die verschiedenen Leistungsmerkmale dargestellt. Sollten Sie Ihren Lieferwagen nur gegen Haftpflichtansprüche versichern wollen; (wozu Sie schon gesetzliche verpflichtet sind) sollten Sie darauf achten, dass nachfolgende Leistungen hier mindestens enthalten sind.Umfang der Versicherung der Haftpflichtversicherung
Die LKW-Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Lieferwagen Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen Ansprüche nach Absatz 1 zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Führen Sie jetzt Ihren Lieferwagen Versicherungsvergleich durch!