Tierhalterhaftpflichtversicherungsvergleich

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Tiehalterhaftpflicht-Versicherung über einen Tierhalterhaftpflichtversicherungsvergleich online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung auch online abzuschließen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/34403 oder per e-Mail zur Verfügung. Sie haben hier die Möglichkeit zum online Tierhalterhaftpflichtversicherungsvergleich. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen..

Der Tierhalterhaftpflicht Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH

Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter herangezogen, um die finanziellen Folgen zu tragen. Hunde oder Pferde sind – anders als Katzen – jedoch nicht in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für Schäden, die diese Tiere anrichten, kommt nur die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf.

Gleichwohl haftet jeder Tierhalter bundesweit nach § 833 BGB in unbegrenzter Höhe für die Schäden, die seine Vierbeiner verursachen, wobei die Schuldfrage keine Rolle spielt.

Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Tierhalterhaftpflicht

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2002, 2004, 2006, 2007, jeweils dem neuen VVG angepasst oder AHB 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.

Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).

Welpen bzw. Fohlen sind im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden mitversichert

Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000 € versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2005).

Einschluss von Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden bei Hunden bis mindestens 300.000 €.

Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Deckung mindestens ein Jahr. Bei gleichzeitig bestehender PHV entsprechend der dortigen Dauer.

Flurschäden sind mitversichert.

Fremdreiter sind nicht namentlich zu benennen (Ausnahme: Reitbeteiligung).

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