Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung online über den Haus- und Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherungsvergleich zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch online abzuschließen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/34403 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail. Sie haben hier die Möglichkeit zum online Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherungsvergleich. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen Gewässerschadenhaftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
Der Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH
Schon kleine Mengen Öl können erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen. Reinigung und Entsorgung von verseuchtem Erdreich und verseuchten Gewässern sind stets mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Unabhängig von der Schuldfrage sind Sie als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, also auch von Heizöltanks, in unbegrenzter Höhe für Schäden haftbar.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist daher auch für den Privatbereich unerlässlich.
Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung und Konzeption Ihres Versicherungsschutzes.
Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Gewässerschadenhaftpflicht
Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen und besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB Stand 2002, 2004, 2006, 2007, jeweils dem neuen VVG angepasst, oder AHB 2008) und die „BB AHB Gewässerschaden privat Anlagenrisiko“ (Stand 2005 in der Fassung von 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert p.a.).